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   OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98   

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https://dejure.org/1998,3594
OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98 (https://dejure.org/1998,3594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.1998 - 3 Wx 304/98 (https://dejure.org/1998,3594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 1998 - 3 Wx 304/98 (https://dejure.org/1998,3594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 142 ; LöschG § 2 ; ZPO § 184 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LöschG § 2 Abs. 2; FGG § 142; ZPO § 184 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Amtslöschung einer GmbH ohne Löschungsankündigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1053
  • NZI 1999, 119
  • DB 1998, 2258
  • Rpfleger 1999, 29
  • NZG 1998, 819
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98
    Eine Löschungseintragung im Handelsregister kann nach allgemeiner Meinung nur im Amtslöschungsverfahren rückgangig gemacht werden (BayObLG Rechtspfleger 1978, 181; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 ; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17

    Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer

    Denn bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels im Löschungsverfahren ist erst nach der Amtslöschung der Löschung im - etwaigen erneuten - Verfahren nach § 394 FamFG zu prüfen, ob die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist (vgl. Keidel/Heinemann, FamFG, § 394 Rz. 34, so bereits Senat 5. August 1998, 3 Wx 304/98 = NJW-RR 1999, 1053 f.; OLG Zweibrücken 1. März 2002, 3 W 38/02 = NJW-RR 2002, 825 im Anschluss an BayObLG München, 8. Dezember 1977, …
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei

    Ohne Zuerkennung der Beschwerdeberechtigung wäre die Gesellschaft selbst gehindert, die Löschung als Akt der öffentlichen Gewalt überprüfen zu lassen, obwohl die gesetzlichen Verfahrensvorschriften im Löschungsverfahren möglicherweise nicht beachtet worden sind; dies wäre mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren (vgl. BayObLG Rpfleger 1978, S. 181 f; Senat, NJW-RR 1999, S. 1053 f).

    Ist die Löschung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften erfolgt, hat sich der Senat in der Vergangenheit auf den Standpunkt gestellt, es sei erst nach der Amtslöschung der Löschung gemäß § 395 FamFG in dem sich dann wiederum anschließenden Verfahren nach § 394 FamFG vor dem Registergericht zu prüfen, ob die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos sei (in: NJW-RR 1999, S. 1053 f; ebenso: BayObLG Rpfleger 1978, S. 181 f; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, S. 825 ff; Schulte-Bunert/Weinreich (Nedden-Boeger, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 394 Rnr. 72; Keidel-Heinemann a.a.O., § 394 Rnr. 34).

  • KG, 30.01.2007 - 1 W 214/06

    Löschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft: Fehlende Anhörung

    In dem Fehlen der Anhörung wird dabei teilweise auch unabhängig von einer tatsächlichen Vermögenslosigkeit ein Grund zur Beseitigung der eingetragenen Löschung nach § 142 FGG gesehen (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1998, 421 = Rpfleger 1999, 29; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 = GmbHR 1993, 295; vgl. auch Jansen/Steder, FGG, 3. Aufl., § 142 Rn. 32).
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 272/05

    Löschung der Eintragung ins Handelsregister: Anforderungen an die Pflicht zur

    Die Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 141a FGG kann ihrerseits nach § 142 Absatz 1 Satz 1 FGG gelöscht werden (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1998, 421; OLG Frankfurt OLGR 1998, 210).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2022 - 20 W 56/22

    Amtslöschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft

    Somit liegt mangels Bekanntmachung und Fristsetzung zum Widerspruch ein wesentlicher Verfahrensfehler vor, der im Verfahren der Amtslöschung nach § 395 FamFG rückgängig zu machen ist (so etwa auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, aaO., Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.1998, Az. 3 Wx 304/98, zitiert nach juris, jeweils noch zu § 142 FGG a.F.; Heinemann, aaO., Rn. 22a; Holzer in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 394, Rn. 18, zitiert nach juris).
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